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Wasserrechtsanträge

Bei Gewässerbenutzungen im Rahmen von Bauvorhaben oder anderen Eingriffen sind je nach Umfang und Randbedingungen vereinfachte bis komplexe Wasserrechtsanträge bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die Benutzung eines Gewässers umfasst hierbei per Definition auch die Nutzung des Grundwassers. Dies bedeutet, dass bei Grundwasserabsenkungen und Einleitungen in Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation, wie es üblicherweise bei unterkellerten Bauvorhaben vorkommt, ein sogenannter Wasserrechtsantrag nach $49 WHG gestellt werden muss. Dieser Wasserrechtsantrag umfasst neben der Beschreibung der Bauwasserhaltung auch eine gutachterliche Auswertung der Auswirkung der Grundwasserabsenkung auf Schutzgüter (z.B. Vegetation, Denkmäler). Im Falle bekannter Kontaminationen müssen auch die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf diese Schäden im Wasserrechtsantrag Erwähnung finden.

Auch wenn Stoffe (z.B. Verbau) in das Grundwasser eingebracht werden oder es durch Bauvorhaben zu einem Aufstau oder einer Absenkung des Grundwasserspiegels im Endzustand kommt, müssen diese beschrieben und beantragt werden.

An die bewilligte Erlaubnis als Antwort der zuständigen Behörde auf einen Wasserrechtsantrag sind meistens Auflagen gebunden. Zumeist ist ein Monitoringkonzept notwendig, welches das Aufzeichnen der Wasserstände in der näheren Umgebung und Übermittlung dieser Daten an die Behörde beinhaltet.

Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Planung und Beantragung von Bauwasserhaltungen bietet Ihnen die Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH sämtliche Leistungen rund um Wasserrechtsanträge aus einer Hand an. Ob es um die Beantragung des Wasserrechts für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern oder um ganze Wohnquartiere geht – auch bei schwierigen Baugründen und Kontaminationsverdacht –  stehen wir als Mull & Partner Ingenieurgesellschaft Ihnen fundiert zur Seite.

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