Engineering for a better tomorrow: eANV steht für elektronisches Abfall-Nachweis-Verfahren und bezeichnet die seit 2010 zwingend gesetzlich vorgeschriebene Methode, mit der gefährliche Abfälle in Deutschland von der Erzeugung über den Transport bis zu ihrer Entsorgung behördlich erfasst und überwacht werden.
Die MuP Umwelttechnik übernimmt als Gutachterbüro die Charakterisierung des Abfalls durch vorschriftsmäßige Beprobung, Untersuchung und Einstufung und stellt die Nachweisdokumente wie Probenahmeprotokolle, Laborberichte sowie die Einstufung in eine Deponieklasse zusammen.
Stellt sich der Abfall als gefährlich heraus, beginnt die Reise der Dokumente durch das eANV. Dafür stehen verschiedene lizenzpflichtige Softwareprogramme oder das kostenfreie ZKS-System bereit.
Nach der Ermittlung einer infrage kommenden Deponie entsprechend der Deponieklasse des Abfalls und der Eingabe aller abfallcharakterisierenden Dokumente mit einer verbindlichen Mengenangabe in das System, wird die Entsorgungsgenehmigung beantragt. Nach diesem Zwischenstopp leitet die Deponie den Antrag an die zuständige Behörde weiter, die nach Prüfung des Antrags und der Dokumente auf Vollständigkeit und Vorschriftsmäßigkeit die Entsorgungsgenehmigung erteilt.
Und damit befinden sich die Dokumente auf der letzten Etappe: Der Abfallerzeuger beauftragt ein dafür zugelassenes Transportunternehmen und erstellt über das Programm die Beförderungsbegleitscheine. Darin wird die Ladungsmenge zusammen mit dem KFZ-Kennzeichen eingetragen und bei Ankunft auf der Deponie durch Wiegen überprüft. Das Reiseziel ist erreicht, sobald der Abfall vollständig von der Deponie angenommen, registriert und die im System erfassten Begleitscheine an den Erzeuger geschickt werden.
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