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Insekten schützen – Vielfalt bewahren

Aufgrund des dramatischen Rückgangs bei den für uns und unsere Ökosysteme so unverzichtbare Insekten hat die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums am 10.02.2021 ein Gesetz zum Schutz der Insekten auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz hat mit Beschluss vom 18.08.2021 zahlreiche Neuregelungen zum Schutz der Insekten im Bundesnaturschutzgesetz zur Folge.

Im Insektenschutzgesetz sind nachfolgende Maßnahmen vorgesehen, die am 08.12.2022 in das Bundesnaturschutzgesetz integriert wurden:

  • Lebensräume von Insekten wie Trockenmauern, Steinriegel, Streuobstwiesen und extensiv genutzte Wiesen werden als Biotope gesetzlich geschützt.
  • In Schutzgebieten werden bestimmte Einsatzformen von Pflanzenschutzmitteln (Bioziden) mit nachteiligen Auswirkungen für Insekten grundsätzlich verboten. Auch an Gewässerrändern gilt ein Einsatzverbot für Pestizide. Der Einsatz des umstrittenen Glyphosats wird zunächst stark eingeschränkt und ab Ende 2023 ganz verboten.
  • Künstliche Lichtquellen locken nachtaktive Insekten an und führen zu deren Sterben. Um dem entgegenzuwirken, ist die Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungen in Schutzgebieten grundsätzlich verboten und kann per Rechtsverordnung der Betrieb von Himmelsstrahlern stark eingeschränkt werden. Zusätzlich können Grenzwerte für Lichtemissionen festgelegt werden.
  • Der Einsatz von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume kann in Zukunft durch Verordnungen beschränkt oder verboten werden.

Der Mensch kann ohne Insekten nicht leben. Allein für eine künstliche Bestäubung von Obstpflanzen müsste man Unsummen aufbringen, sollten Insekten als Bestäuber wegfallen. Aus diesem Grund liegt es im Interesse Aller, das Insektensterben zu stoppen. Obgleich die Maßnahmen zum Insektenschutz bei Landwirten vielfach kritisch gesehen werden, sorgen diejenigen, die Insekten schützen, dafür, dass Landwirtschaft auch morgen noch möglich ist. Ergänzend sind Belohnungen für Landwirte, die auf den Einsatz von Insektiziden verzichten verfügbar.

Flankiert wird das Insektenschutzgesetz von dem Aktionsprogramm Insektenschutz des BMU.

Der Insekten- und Naturschutz wird auch bei der Planung von Baumaßnahmen immer wichtiger. So werden Eingriffe in den Naturhaushalt bei der MuP-Group planerisch schon im Vorfeld so weit wie möglich miniert. Engineering für a better tomorrow!

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