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Für jeden (Vogel) das richtige Haus!

Die Brutzeit ist in vollem Gange. Je nach Vogelart werden zum Brüten verschiedene Strukturen gewählt: So sucht sich die Blaumeise eine Baumhöhle, der Kiebitz eine Mulde am Boden und die Mönchsgrasmücke baut ihr Nest aus Gräsern und dünnen Ästen im Gebüsch. Wenn Arten gezielt gefördert werden sollen, muss auf die richtige Nisthilfe geachtet werden.

Das Team Natur- und Artenschutz von Mull und Partner begleitet viele Projekte mit naturschutzfachlichen Gutachten. Sei es, dass für die Konversion eines alten Kraftwerkstandortes der Flächennutzungsplan geändert, für den Abriss und Neubau einer Hotelanlage ein Antrag auf Herausnahme aus dem Landschaftsschutz gestellt, für Flächen-PV-Anlagen ein Pflegekonzept oder für Infrastukturprojekte der Bahn Vorschläge zum naturschonenden Bauablauf gemacht werden müssen.

Wir sind von Anfang an dabei: eine naturschutzfachliche Potenzialanalyse gibt Auskunft über die naturschutzrechtliche Relevanz des Vorhabens. Hieraus leiten sich der Kartierbedarf und die zu erstellendenden Gutachten ab. Nachdem Biotoptypen, Tiere und Pflanzen von unseren Expertinnen und Experten aufgenommen wurden, beginnt die Schreibtischarbeit. Die betroffenen Arten müssen herausgearbeitet werden, die Stärke der Auswirkungen abgeschätzt und alles nach festgelegten Methoden bewertet werden. Hieraus ergeben sich die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft und das Landschaftsbild möglichst gering zu halten oder an anderer Stelle auszugleichen. Je nach Betroffenheit müssen Fällanträge gestellt, Umsiedelungsprogramme entwickelt, Schutzmaßnahmen wie Amphibienzäune errichtet und begleitet und eventuell sogar Ausnahmengenehmigungen beantragt werden.

Um das Risiko der Tötung oder Schädigung von Individuen und damit die Verbote nach §44BNatSchG auszuschließen, begleiten wir am Ende meist auch die Baudurchführung als Umweltfachliche (oder Bodenschutzfachliche) Baubegleitung.

Vor allem sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) bestehen häufig in der Schaffung geeigneter Brutstätten für Tierarten, die durch das Vorhaben von ihren angestammten Fortpflanzungstätten vertrieben werden. Das können Fledermauskästen sein, Heckenpflanzungen für gebüschbrütende Vögel oder die Haselmaus, Koloniekästen für Haussperlinge, aber auch Spezialkästen für Eulen und Greifvögel.   In diesem Beispiel wurden Nistkörbe für die Waldohreule montiert, deren Brutplätze durch eine Baumaßnahme verloren gehen.

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