Ein Grundwasserschaden wurde entdeckt, ausreichend erkundet und Pump and Treat als passender Sanierungsweg festgelegt. In Abstimmung mit der Behörde werden Fördermenge und die erforderlichen Aufbereitungsstufen geplant, die Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) errichtet und in Betrieb genommen. Aber was passiert dann eigentlich?
Es sollte klargestellt werden, dass GWRAs nicht unbeobachtet für einen festgelegten Sanierungszeitraum laufen und nach Ende abgeschaltet und rückgebaut werden. Die Sanierungsdauer ist unter anderem abhängig vom Schadstoff und dessen Schadstoffeigenschaften, der Grundwasserneubildung und dem natürlichen Schadstoffabbau. Für eine zielgerichtete Sanierung sind sowohl hydraulische als auch schadstoffliche Monitoringmaßnahmen erforderlich. Am Beispiel einer Pump-and-Treat-Maßnahme, d.h. Förderung des belasteten Grundwassers über Brunnen, Behandlung und Aufreinigung des Rohwassers und Einleitung des Reinwassers in die Kanalisation, direkt in den Vorfluter oder an geeigneter Stelle zurück ins Grundwasser über Infiltrationsbrunnen, werden im Folgenden die Aufgaben einer Fremdüberwachung beschrieben.
Der Anlagenbetreiber kontrolliert die Ein- und Ausgangswerte der GWRA stetig und führt Wartungen durch, damit die Anlage dauerhaft funktionstüchtig ist. Für eine zielgerichtete Sanierung, zur Prüfung der Anlagenparameter sowie die Feststellung von Optimierungserfordernissen wird zudem eine engmaschige (z.B. monatlich) Fremdüberwachung durch eine unabhängige Firma durchgeführt. Hierbei wird zum einen das geförderte Zulaufwasser zur GWRA beprobt und auf den betroffenen Schadstoff bzw. Begleitparameter, die für den Betrieb der Anlage wichtig sind (z.B. Eisen), analysiert. Darüber kann abgeschätzt werden, wie groß der Schadstoffzustrom zur Anlage ist. Zum anderen wird das Reinwasser beprobt und auf die für die Einleitung relevanten Parameter (entsprechend der Wasserrechtlichen Erlaubnis) untersucht. Je nach Laufzeit, Schadstoffverhalten und Grundwasserdargebot kann der Einleitweg im Laufe des Betriebs angepasst werden. Nach entsprechendem Erhalt der neuen Wasserrechtlichen Erlaubnis können sich auch die Einleitgrenzwerte ändern. Je nach verwendeter Analgentechnik kann zudem schadstoffbelastete Luft anfallen, die wiederrum aufgereinigt wird. Gemäß gesetzlichen Vorgaben wird hier ebenfalls die Einhaltung der Grenzwerte überprüft. Zudem wird stetig die Einhaltung der genehmigten Förder- und Einleitmengen kontrolliert sowie die Auswirkungen der Förderung auf den Grundwasserkörper bewertet. Die Übergabe der aufbereiteten Daten und Erkenntnisse erfolgt regelmäßig in Form eines Reportings an die zuständigen Behörden.
Ein weiterer Teil der Fremdüberwachung stellt das Monitoring des Grundwassers dar. Hierzu werden üblicherweise im Umkreis der Anlage Grundwassermessstellen (GWM) errichtet bzw. Bestandsmessstellen aus der vorherigen Erkundung genutzt. Die Beprobung der GWM erfolgt regelmäßig (z.B. halbjährlich), um die Ausbreitung des Schadens im Grundwasser beobachten zu können. Idealerweise verkleinert sich die Schadstofffahne mit zunehmender Sanierungsdauer. Zudem wird überprüft, ob die gesamte Schadstofffahne von den Förderbrunnen erfasst wird oder die Schadstofffahne ihre generelle Richtung geändert hat. Darauf kann z.B. mit einer Erhöhung der Förderrate oder dem Bau eines weiteren Förderbrunnens reagiert werden. Durch kontinuierliche Auswertung der Anlagendaten und Monitoringergebnisse steht M&P dem Sanierungsträger als Fremdüberwacher mit Optimierungsvorschlägen zur Seite.