Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein umweltpolitisches Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. In der Regel ist sie beschränkt auf die Überprüfung der Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter. Das Gesetz über die UVP (UVPG) beinhaltet eine Liste mit Vorhaben, welche eine UVP erfordern. Insgesamt sind 149 Vorhabentypen aufgelistet, die u.a. Produktions- und Industrieanlagen, Deponien, Bergbau und Energie sowie Leitungsanlagen betreffen.
M&P unterstützt derzeit verschiedene Betreiber von Deponien und Steinbrüchen bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Erweiterungen oder Änderungsvorhaben.
Im ersten Schritt erfolgt hierbei die Erstellung eines Scoping-Berichts, in dem das Vorhaben und der Standort mit seiner Umgebung hinsichtlich der einzelnen Schutzgüter beschrieben wird. Der Scoping-Bericht enthält zudem einen Vorschlag für das weitere Untersuchungsprogramm zur Umweltverträglichkeitsprüfung, das anschließend im Rahmen eines Scopingtermins mit den zuständigen Behörden und weiteren Betroffenen abgestimmt werden.
Im eigentlichen UVP-Bericht erfolgt dann eine Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Fläche, Klima, Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Boden, Landschaft und Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter. Betrachtet werden weiterhin Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Schutzgütern sowie geprüfte Alternativen und Maßnahmen zum Ausschluss, zur Verminderung sowie zum Ersatz erheblicher Umweltauswirkungen des Vorhabens. Der UVP-Bericht ist damit ein wichtiger Bestandteil des Genehmigungsantrags für die geplante Erweiterung oder Änderung der Bestandsgenehmigung.
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