Neues Gesetz zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden soll Beitrag zur Energiewende leisten und Nutzung von E-Fahrzeugen fördern
Am 4. März 2020 hat das Bundeskabinett den vom Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG) verabschiedet. Hiermit wurde die EU-Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht umgesetzt.
Da E-Fahrzeuge einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors leisten, ist die E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein der Energiewende.
Hierbei stellt jedoch das Fehlen einer ausreichende Ladeinfrastruktur ein Problem dar, welches mit dem neuen Gesetz gelöst werden soll, um so die Nutzung von E-Fahrzeugen in naher Zukunft zu fördern und die Elektromobilität voranzubringen.
Konkret heißt dies für Bauherren und Planer, dass bei Neubauten oder umfassenden Renovierungen von Wohngebäude, mit mehr als zehn Stellplätzen, künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel vorzusehen sind. Bei Nicht-Wohngebäuden ist jeder fünfte Stellplatz vorzurichten. Weiterhin muss ab 2025 jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden.
Ausnahmen sind hierbei Gebäude, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und größtenteils von ihnen selbst genutzt werden.
Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie hier:
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