NEWS: Am 24.06.2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25.06.2021 die Änderungen gebilligt. Das Gesetz beschreibt einen verbindlichen Pfad zur Klimaneutralität bis 2045 statt 2050. Dabei wurden verbindlichen Ziele für die Erreichung dieses Ziels festgelegt.
Die Änderung des Klimaschutzgesetzes von 2019 war der Bundesregierung durch den Beschluss des Bundesverfassungsgericht Ende April aufgegeben worden, um die steigenden Klimaschutzanstrengungen nicht den nachfolgenden Generationen aufzubürden.
Die größten Einsparungen müssen dafür in der Energiewirtschaft und der Industrie erbracht werden, da dort die Vermeidungskosten am geringsten sind und in diesen Sektoren die höchsten Emissionen auftreten. Daraus folgt, dass eine erneuerbare Energieversorgung der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen Sektoren ist, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann. In den anderen Sektoren mit Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft müssen ebenfalls CO2 Reduzierungen vorgenommen werden, um die Klimaziele zu erreichen.
Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch die Zielvorgabe für den Erhalt und den Ausbau der sogenannten natürlichen Senken wie Wälder und Moore. Da der Senkenausbau einen langen Vorlauf benötigt wird durch die Bundesregierung jetzt begonnen die Vernässung von Mooren und den notwendigen Waldum- und -ausbau zu intensivieren.
Durch das neue deutsche Klimaziel für 2030 wird auch das EU-Klimaziel für 2030 berücksichtigt. Die Einhaltung der zulässigen Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren werden regelmäßig überprüft und 2024 für die Jahre 2031 – 2034 und 2034 für die Jahre 2041 – 2045 festgelegt. Weiterhin wurde geregelt, dass ab 2024 und dann alle zwei Jahre der Klimaschutzbericht auch den Stand und die Entwicklung des CO2 -Bepreisung in der EU und zur Kompatibilität mit der nationalen CO2 -Bepreisung und den nationalen Klimazielen enthält. 2045 schreibt das Klimaschutzgesetz Treibhausgasneutralität vor, nach 2050 negative Emissionen (wir entnehmen der Atmosphäre netto Treibhausgase).
Die MuP Group hilft im Rahmen des „Engineering for a Better Tomorrow“ mit, die Einhaltung der Klimaziele zu erreichen.
Durch M&P GO.BLUE.NOW wird gemeinsam mit Kunden und Partnern die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° verfolgt.
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https://www.bmu.de/pressemitteilung/novelle-des-klimaschutzgesetzes-vom-bundestag-beschlossen/
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