Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit dem 1. November ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Das GEG führt oben genannte Gesetze zusammen und enthält wie jene Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das aktuelle energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird dabei nicht verschärft.
Umgesetzt werden mit dem GEG der Koalitionsvertrag, die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 sowie die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf das Energieeinsparrecht für Gebäude.
Folgend zusammengefasst die wesentlichen Neuerungen:
- Die Einführung eines gleichwertigen Verfahrens zum Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung von Wohngebäuden
- Anrechenbarkeit von Strom aus Erneuerbaren Energien künftig auch durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien
- Die bei der Berechnung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs zu verwendenden Primärenergiefaktoren werden nun direkt im GEG geregelt
- Einführung der Innovationsklausel: Statt des Jahres-Primärenergiebedarfs können Treibhausgasemissionen beschränkt werden, wenn bestimmte energetische Anforderungen erfüllt sind
- Aktualisierungen bezüglich konventioneller Anlagentechnik (Beispielsweise Nachrüstpflichten bei Heizkesseln, die bei Einbau vor 1991 oder nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden dürfen, Verbot von Ölheizungen nach 2026)
- Aktualisierung bezüglich Anforderungen des Energieausweises (Beispielsweise Verpflichtende Vor-Ort-Begehungen bzw. aussagekräftiges Bildmaterial, Verbindliche Angaben von Treibhausgasemissionen, Ausweitung der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise, d.h. keine Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden, Verpflichtende energetische Beratung durch einen Energieberater bei Kauf einer Immobilie)
Den vollständigen Artikel des BMI finden Sie hier:
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