Bewertungsgrundlagen für mineralische Bauabfälle: Erhöhte elektrische Leitfähigkeit schließt Verwertung nicht aus
Betonabbruch weist häufig im Eluat eine erhöhte elektrische Leitfähigkeit auf, die auch deutlich über den Zuordnungswerten Z 2 der Technischen Regel Bauschutt der LAGA‐Mitteilung 20 liegt und damit zum Ausschluss von der Verwertung führen kann. In diesem Fall ist ergänzend zu überprüfen, ob es sich lediglich um eine temporäre Erscheinung handelt. Denn die Probenahme erfolgt oft baubegleitend zu den Abbruchmaßnahmen. Die unter Einsatz von Baggermeißel oder Hammer zerkleinerte Betonprobe wird im Labor nochmal für die Eluat-Herstellung gebrochen. Frische Bruchflächen enthalten freien Kalk und Erdalkaliverbindungen, die zu einer hohen Leitfähigkeit im Eluat führen. Während der Lagerung finden Absorptionsvorgänge statt. Kohlendioxid aus der Luft führt zur Bildung von Alkali‐ und Erdalkalicarbonaten, die eine geringere Leitfähigkeit zur Folge haben. Diese Absorptionsvorgänge können im Labor durch Begasen mit Kohlendioxid simuliert werden. Zur Unterstützung oder Beschleunigung der Vorgänge könnte eventuell Wasser notwendig sein, wie dies bei Schlacken der Fall ist.
Wann ist eine Überschreitung des Parameters Leitfähigkeit mit einer schadlosen Verwertung nach KrWG vereinbar?
Bei der Beurteilung von Betonbruch zur Verwertung ist eine Überschreitung des Parameters Leitfähigkeit vereinbar mit einer schadlosen Verwertung nach KrWG, wenn
- die erhöhte Leitfähigkeit mit einem hohen pH-Wert einhergeht,
- die Zuordnungswerte der jeweiligen Einbauklasse der TR Bauschutt der LAGA-Mitteilung 20 für Chlorid und Sulfat eingehalten werden,
- andere Salzbelastungen ausgeschlossen werden können,
- alle anderen Parameter den Wert der Einbauklasse einhalten und
- kein Verdacht auf Verunreinigungen besteht, die die Erhöhung der Leitfähigkeit bedingt hätten.
Die TL Gestein (Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau) berücksichtigen diese Erscheinung bei frisch gebrochenem Beton im Anhang D in der Tabelle D.1. Dort heißt es unter Unterpunkt 8: Der Wert der elektrischen Leitfähigkeit „ist kein Ausschlusskriterium, wenn der pH‐Wert über 11,5 liegt und die Werte für Chlorid und Sulfat eingehalten werden.“
Korrespondiert die elektrische Leitfähigkeit mit einem hohen pH‐Wert bei gleichzeitig niedrigen Gehalten an Chlorid und Sulfat, kann sie auf basisch wirksame Stoffe (u. a. Ca‐Oxide, ‐Hydroxide) aus nicht vollständig durchreagierten hydraulischen Bindemitteln (Beton ca. 90 M.‐% in der Probe) zurückgeführt werden. Eine erhöhte elektrische Leitfähigkeit stellt als temporäre Erscheinung kein Ausschlusskriterium dar, da davon auszugehen ist, dass die Calcium‐Oxide und Calcium‐Hydroxide unter Zufuhr von Wasser und Kohlendioxid zu Karbonaten reagieren.
Ergeben sich bei Analysen von frisch gebrochenem Beton erhöhte pH-Werte und erhöhte Leitfähigkeiten und werden die genannten Anforderungen eingehalten, so ist keine erneute Analyse notwendig. Der Grund für die Überschreitung – Freisetzung von nicht ausreagiertem Calciumhydroxid am frisch gebrochenen Material – muss bei der Abfallcharakterisierung angegeben werden.
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