Erstattung von COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten
Mit einem Erlass vom 17.06.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesverkehrsministerium (BMVI) für den Bundesbau verfügt, dass die Auf-tragnehmer von Bauaufträgen Anspruch auf Erstattung von pandemiebedingten Kosten für zusätzliche Hygiene- und Gesundheits-schutzmaßnahmen haben. Gleichzeitig wurde mit dem Erlass das Formblatt 217 veröffentlicht.
Hierbei bezieht sich die Erstattung von Mehrkosten gemäß Formblatt 217 auf Nachweis vornehmlich auf
Unmittelbare persönliche Hygienemaßnahmen:
- Gestellung zusätzlicher Sanitäreinrichtungen inkl. Verbrauchskosten (Strom, Wasser)
- Lokale Desinfektionsvorrichtungen
- Hygienebedingte persönliche Schutzausrüstung (Masken, Handschuhe, u. ä.)
- Hygienemittel
Hygieneunterstützende Maßnahmen:
- Hinweise und Warntafeln
- Anpassen der Sozialbereiche (z.B. zusätzliche Wohncontainer auf der Baustelle)
- Mehraufwand (Anmieten) von Fahrzeugen für den täglichen Personentransport zur Baustelle sowie die Mehrkosten für die Fahrten
Zum Nachweis der entstandenen zusätzlichen Kosten sind vorzugsweise die Rechnungen für die vorgenommenen Maßnahmen, die ggf. auch bei Nachunternehmen erforderlich waren, vorzulegen. Zur Erläuterung des Zusammenhangs zwischen Mehrkosten und COVID-19-Pandemie und des Bezugs der entstandenen Mehrkosten zur konkreten Baustelle genügt im Zweifel eine Eigenerklärung des Auftragnehmers.
Es werden nur solche Kosten erstattet, die sich im marktüblichen Rahmen halten. Hinsichtlich der Erforderlichkeit der Hygienemaßnahmen wird im Zweifelsfall auf die Informationen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und/oder RKI zurückgegriffen.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/linklisten/DE/bauen/coronavirus-erlasse.html
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/formblatt-covid-19-mehrkosten.html
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