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Sanierungspläne /-konzepte nach Durchführung von altlastenrelevanten Erkundungen

WHAT-WE-DO: In Deutschland werden vor allem bei größeren Baumaßnahmen nach Beendigung einer vorlaufenden, altlastenrelevanten Untersuchung oftmals Sanierungspläne bzw. -konzepte benötigt. Für unsere Auftraggeber verfassen wir als MuP-Group deutschlandweit sowohl Sanierungskonzepte in Anlehnung an die BBodSchV, als auch Sanierungspläne gemäß § 13 BBodSchV. Der wesentliche Unterschied für den Bauherren zwischen einem Sanierungsplan bzw. -konzept ist, dass ein Sanierungsplan von der zuständigen Behörde als verbindlich erklärt wird.

Im Rahmen eines Sanierungsplanes /-konzeptes geht es im Wesentlichen um die Festlegung von Sanierungsbereichen sowie um das Bodenmanagement vor Ort. Sobald in vorlaufenden Altlastenuntersuchungen Gefährdungen aufgrund von hohen Schadstoffgehalten für die Schutzgüter Grundwasser, Mensch oder Pflanzen nicht ausgeschlossen werden können, sind die Bereiche zu sanieren. Die Bereiche werden im Vorfeld durch eine Detailuntersuchung eingegrenzt, sodass das Ausmaß eines Schadens bekannt ist. Im Sanierungsplan /-konzept werden diese Bereiche ausgewiesen und in Form von Schnitten graphisch dargestellt. Hierbei werden ebenfalls die kontaminierten Massen ermittelt. Außerdem werden Arbeitsschutzmaßnahmen thematisiert, um Unfälle während der Erdarbeiten zu vermeiden.

Des Weiteren wird in einem Sanierungsplan /-konzept das Bodenmanagement thematisiert. Hierbei geht es um interne Bodenumlagerungen auf einem Gelände. Der Bebauungsplan ist im Fall eines Einbaus von Bodenmaterial ausschlaggebend. Unter versiegelten Flächen dürfen höhere LAGA Klassifikationen eingebaut werden als z.B. in Grünflächen. Dies ist jedoch auch von den örtlichen Gegebenheiten -wie z.B. dem Grundwasserflurabstand- abhängig und wird im Vorfeld mit der zuständigen Behörde besprochen.

Fehlmengen bei einer möglichen Anhebung der Bodenoberkante werden in dem Sanierungsplan /-konzept ebenfalls aufgegriffen. Hierbei werden auch die Einbauwerte thematisiert. Ggf. ist für eine externe Anlieferung von Bodenmaterialien zusätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen.

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