Historische Erkundungen
Eine Gemeinde beabsichtigt die Beseitigung von baulichen Anlagen. In diesem Zusammenhang sollen Grundstücke freigelegt werden. Die Grundstücke wurden von der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises als altastverdächtige Fläche gemäß § 2 Abs. 6 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) eingestuft und in das Boden- und Altlastenkataster des Kreises aufgenommen. Der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder […]