Der Umgang mit Bankettschälgut: Niedersachsen weicht ab
Umgang mit Bankettschälgut: Niedersachsen weicht ab Verbleib im Straßenseitenraum verboten Bankettschälgut ist mineralischer Abfall, der vom parallel zur Straße verlaufenden, (un)befestigten Bereich des Straßenkörpers abgeschält wird, um den Wasserabfluss von der Fahrbahn sicherzustellen. Eine Umlagerung von Bankettschälgut in dünnen Schichten zum Zweck der Reprofilierung ist in Niedersachsen nicht zulässig. Beim (Wieder)Aufbringen von Bankettschälgut auf den […]