Untersuchung von Altlastenverdachtsflächen
Stadt und Landkreis Osnabrück sind durch Industrie und Gewerbe geprägt. Daraus resultieren mögliche Altstandorte, Altablagerungen und Altlasten. Nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) werden diese unterschieden in:
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Der Begriff „Altlast“ wird erst dann verwendet, wenn die Gefahr durch entsprechende Untersuchungen und Bewertungen festgestellt wurde.
Die Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Orientierenden Untersuchung einer Altlastenverdachtsfläche im Landkreis Osnabrück beauftragt.
Anhand von Bodenuntersuchungen wurde verschiedenstes Verfüllmaterial (Bauschutt, Schlacke, Kohle, Grünschnitt, usw.) festgestellt und die Ablagerung weitestgehend abgegrenzt. Weiterhin konnte eine mögliche Gefährdung des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden. Somit wurden weitere Untersuchungen im Rahmen einer Detailuntersuchung empfohlen.
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