Umgang mit Räumgut aus Straßenbegleitgräben in Niedersachsen
Bei der Unterhaltung von Gewässern fällt Räumgut an, das mit straßenverkehrstypischen Schadstoffen belastet sein kann. Das Räummaterial (Sedimente und Pflanzenbestandteile) wird bisher überwiegend dauerhaft auf dem Gewässerrandstreifen abgelegt. Eine Untersuchung auf Schadstoffe und eine Entsorgungsplanung ist bisher rechtlich nicht gefordert. Hinsichtlich der Einhaltung der abfall- und bodenschutzrechtlichen Anforderungen unterscheidet das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie […]