Wir schützen Tier- und Pflanzenarten
WHAT-WE-DO: Die Umwelt-Baubegleitung (UBB) hat die Aufgabe, Genehmigungsauflagen auf Baustellen durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass keine Verbotstatbestände nach §44 BNatschG ausgelöst werden. Dieser Paragraf verbietet: Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, wild lebende Tiere […]