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Erste Verordnung zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

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Erste Verordnung zur Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) war in ihrer Fassung vom 21. Januar 2021 bis zum 15.03.2021 befristet. Aufgrund des andauernd hohen Infektionsgeschehens sowie der infektiöseren Virus-Mutationen wurden mit Datum vom 11.03.2021 die bereits geltenden Arbeitschutzregelungen ergänzt. Die geänderte Fassung trat am 15.03.2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. April […]